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Rechtsgeschaefte

10. September 2009

Recht und Gesetz, ein dreckiges subjektives Geschäft!

Recht und Gesetz sind in einem funktionierendem Rechtsstaat ein Allgemeingut, für jedermann zugänglich, und für jedermann anwendbar!

Die wichtigsten Merkmale zur Einhaltung von Menschenrechten ( das Gegenteil von Barbarei ) sind u.a.:

Jeder gilt so lange als unschuldig, solange das Gegenteil nicht zweifelsfrei erwiesen ist = Im Zweifel immer für den Angeklagten entscheiden!

Jedermann hat das Recht in allen Lagen sich einen Verteidiger zu nehmen oder diesen auf Wunsch gerichtlich beigeordnet zu bekommen!

Jedermann hat das Recht auf Akteneinsicht, wenn es dabei um seine eigenen Akten geht!

Richter und Staatsanwälte haben Ermittlungsverfahren und die Verhandlungen unabhängig,  überparteilich und objektiv zu leiten! Sorgfaltspflicht!

Richter und Staatsanwälte müssen (Akteneinsicht auf Verlangen) von Menschenrechtsbewegungen kontrolliert werden können!

Wie aber sieht der Juristenalltag aus?

Laut Frontal 21 herrscht in deutschen Gerichten eine Art Fließbandabfertigung.

In 95% aller Fälle segnen Richter eine Hausdurchsuchung ab, oder eine Genehmigung zum Abhören von Telefonanlagen, ohne genau zu überprüfen, ob die Beweise für einen Anfangsverdacht überhaupt ausreichen. Flott und fleißig wird genehmigt, und viele Bürger werden so zum unverhofften Opfer von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen.

Obwohl nach § 160 der Strafprozeßordnung = StPO auch alle zu entlastenden Umstände ermittelt werden müssen, was heißt, es muß auch gegen die Kläger wegen möglichem Rufmord und übler Nachrede ermittelt werden, geht man hier in vielen Fällen nach Macht und Einfluß vor. Nicht selten stehen wir vor Gericht mit unfaßbarem Kopfschütteln, weil Verfahren, trotz eindeutiger Beweise, eingestellt werden, nur weil ein Angeklagter über Geld und politische Beziehungen verfügt; aber ein kleiner Arbeiter, ein Arbeitsloser oder ein Vorbestrafter gnadenlos verurteilt wird, trotz erheblicher Zweifel, weil man ihn subjektiv aus der Gesellschaft haben will. Das aber sind Methoden wie im Mittelalter, eines Rechtsstaates nicht würdig.

Obwohl nach der europäischen Menschrenrechtskonvention das Recht auf freie Meinung gilt und jeder Anspruch auf einen versierten Verteidiger hat, wird die freie Meinung als üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung subjektiv ausgelegt, wenn es um Juristenschelte geht. Dann hält der ganze Schwarzkittelverein zusammen, wie seit 1000 Jahren schon. Und was einen Verteidiger anbelangt, so wird falsch argumentiert, daß nach der StPO ( § 140,142,137,139 ) eine Art Pflichtverteidigung nur dem zustehen würde, der mit einer Haftstrafe oberhalb von 12 Monaten rechnen müsse, oder aber die erste Instanz vor einem Landgericht erwarten müsse. Alle anderen, sofern geistig nicht eingeschränkt, hätten kein Recht auf Pflichtverteidigung.

Tatsache ist aber, unterhalb dieser Muß-bestimmungen, wo ein Verteidiger notwendig ist, kann der Angeschuldigte frei entscheiden, ob er einen Verteidiger nach Wahl möchte, oder sich selber verteidigen will.

Weil deutsche Richter ( zum einen aus Kostengründen, zum anderen, um Justizwillkür leichter durchboxen zu können ) hier aber tun und lassen können was sie für richtig halten, Großgrundbesitzer über Recht und Gesetz, haben wir Zustände, daß ein Kinderschänder und Mörder sich mehrere Wahlverteidiger leisten darf, die auch noch auf Freispruch plädieren,- aber ein kleiner Hobbyjournalist ohne Verteidiger zu 4000 Euro oder 250 Tage Knast verurteilt wird, weil er Richter und Staatsanwälte anhand ihrer Schandtaten beim Namen genannt hat.

Diese Praktiken der Null-Toleranz den sozial Benachteiligten gegenüber haben wir von den USA übernommen. Und wenn denn doch ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, dann sucht den das Gericht selber aus und setzt diesen Mann gleich unter Druck, daß er nur das nötigste für den Angeklagten zu tun habe, um einen gewissen Schein zu wahren.

In Deutschland gibt es 3mal mehr Berufsrichter wie in England und 4 mal mehr Rechtsanwälte. Und da zählt nicht mehr das Gesetz, sondern Geld. Ohne Geld macht in Deutschland kaum ein Anwalt die Hände krumm.

In den USA gibt es mittlerweile das Innocene Procekt aus New York, und das Justice Project USA. Dort haben sich Jurastudenten, Professoren, Anwälte und  Menschenrechtsorganisationen zusammengeschlossen um vermutlich Unschuldigen zu helfen. Über 500 zum Tode verurteilte konnten gerettet werden, weil die Staatsanwaltschaft schlampig ermittelt hatte. Alle anderen Fälle dürften vermutlich in die 100.000de gehen, aber den Organisationen fehlt das Geld zur vollständigen Aufarbeitung.

Diese Projekte kommen zur gleichen Erkenntnis wie Dr. P.Niehenke aus Freiburg auch:

“Man wird juristisches Unrecht nie ganz ausschalten können, aber wenn wir die Täter nicht öffentlich benennen, mit ihren Schandtaten, nicht unabhängig gegen die Juristen auch geurteilt wird, dann ist unser Rechtsstaat am Ende und funktioniert nicht mehr!”

Schweigen ist feige

10. September 2009

Lügen und Betrügen

Scheinheilige damals und heute

Da werden Kinder von Theologen misshandelt, der Apparat (Obrigkeit) schweigt. Da werden Patienten von Ärzten fahrlässig verpfuscht , der Apparat schweigt. Da brechen Juristen willkürlich Recht und Gesetz, Unschuldige landen im Knast, der Apparat schweigt.

Ein unbekannter politischer Häftling sagte einmal: “Wer zu einem begangenem Unrecht schweigt/feige weg sieht, der billigt dieses Unrecht und fügt ein weiteres Unrecht hinzu!

Einer, der kein Blatt vor dem Mund genommen hat, und deshalb bestialisch ermordet wurde, war Jesus Christus. (Vor und nach ihm haben aber auch unzählige ihr Leben gelassen, weil sie die Verbrechen und Verbrecher aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Theologie, Medizin öffentlich anprangerten.

Wie sagte ein ehemaliges, von katholischen Geistlichen, missbrauchtes Opfer übereinstimmend mit missbrauchten Opfern, die in den 50er Jahren in einem evangelischem Erziehungsheim landeten: “Die Schweigepflicht ist das grösste Verbrechen an der Menschheit überhaupt, weil es die kriminellen Machenschaften verbergen soll. Gott aber sieht alles, hoffentlich!”

Die verlogene Verschwiegenheit hat es schon unter den Ägyptern und Juden gegeben, wo Gerechtigkeit gelehrt wurde, man aber Ungerechtigkeit betrieb. (Schlechte Vorbilder)

Die römische Staatsmacht hat anno 300 n.Chr. von den Christen verlangt, es wird nur eine christliche Kirche geben, wenn zu Staatsverbrecher und Verbrechen geschwiegen wird, und zum anderen Schriften herausgebracht werden, wonach jedem seine Sünden vergeben werden. Ausserdem müsse aus Jesus Christus ein Personenkult gemacht werden.Nicht zuletzt hat ein Rassist mit Namen “Martin Luther” auf der Wartburg im Geiste den Teufel gesehen, und mit einem Tintenfass nach ihm geschmissen, weil auch er Wahnvorstellungen hatte, wonach Bauern, Juden, Zigeuner, selbstbewusste B
ürger - schlechte Menschen seien, denen man seine engstirnigen Vorstellungen aufzwingen müsse, oder sie vertreiben bezw. beseitigen. (Sektenpolitik)Von daher, die Kirchen, wenn überhaupt, sind das Werk des Teufels.

Und diese Scheinheiligkeit, es ist schon zum Erbrechen. Da empfängt ein deutscher korrupter Politiker (im Hauptberuf auch noch Jurist) den Papst, schüttelt ihm die Hände, und glaubt, das würde einem gerechten Gott gefallen; - ein anderer empfängt den Daleih Lama, weil es ja durchaus möglich sein könnte, der paktiert und funktioniert, weil er aus der Sklaverei heraus möchte, den die Chinesen praktizieren.Obendrein dann noch das super Vorbild mit Namen “Kässmann”, Landesbischöfen der ev. Kirchen von Hannover, die sich mal eben aus Karrieregründen von ihrem Mann (ebenfalls Pfarrer) scheiden lässt, und weiterhin über die Unantastbarkeit der Ehe predigt. Das Volk soll sich an Regeln halten, die für Politiker, Juristen, Mediziner und Theologen nicht gelten.Von daher braucht man sich nicht zu wundern, das die einen (Siehe Barrabas) sich mit der Gewalt verbünden, und dem Terrorismus zugeneigt sind (Auge um Auge, Zahn um Zahn), und andere sich auf Seiten Christi schlagen. Wenn dir einer auf die rechte Wange schlägt, dann halte ihm die linke Wange auch noch hin. Schlage nicht zurück, aber nenne den Täter beim Namen, der dich geschlagen hat. Letztere Passage wurde von den Bibelschreibern gelöscht.

Justizwillkuer

10. September 2009

( Siehe auch Olga Kitowa, in Russland verurteilte Enthüllungs- und Aufklärungsjournalistin)(Ronald Barnabas Schill, ex. Richter Gnadenlos, die häßliche Fratze der deutschen Justiz, keine Ausnahmeerscheinung, sondern die Regel)

( Homepage Saasener Projektwerkstätten, immer Ärger mit der Giessener Justiz)

Weitere Eingaben in die google Suchmaschine:

Pater Gregor Böckermann = Ordensleute für den FriedenUlvi Kulac / Peggy Knobloch = Wenn ein geistig Schwerbehinderter ein perfektes Verbrechen begangen haben soll =

Mord ohne Leiche, und wahnsinnige Juristen angeblich davon überzeugt sind

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Menschenrechtsverletzungen - Meinungsfreiheit findet in Deutschland nicht mehr statt.

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Was Meinungsfreiheit in Deutschland wert ist, das hat anfang diesen Jahres ein 49-jähriger Familienvater aus Mittelhessen zu spüren bekommen.

Auch in seinem Heimatort HIRZENHAIN hat die Gemeinde so viele Schulden gemacht, daß sie sich von den Sozialwohnungen trennen mußte. Diese wurden vornehmlich an Immobilienhaie verschleudert, die wiederum über rote und schwarze Parteibücher verfügen, und über gute Beziehungen zu den Banken und der Justiz.

Kaum die Immobilien übernommen, wurden die Mieten in die Höhe getrieben, und die Mietnebenkosten ebenfalls, ohne Belege.

Über viele Jahre hinweg gab es dann Krach zwischen den Parteien, bis der Familienvater in der Öffentlichkeit Flugblätter verteilte, mit der harmlosen Frage: “Ob der Gederner Vermieter, Herbert Weber, ein hinterhältiger und feiger Abzocker sei.(?)

Darauf rannte dessen SPD-Anwalt Hartmann-Nidda, zur Richterin Kleinmaier vom Landgericht Gießen, und auf Wunsch des Anwalt, ohne Prozeß, wurden 1.000 Euro Buße, bez. 5 Tage Knast verhängt.

Rechtmittel wurden verweigert, ohne Begründung.

Der Familienvater ist dann eigenständig zur JVA nach Hünfeld, und trat dort in einen friedlichen Hungerstreik. Daraufhin sollte er unterschreiben, daß er selbstmordgefährdet sei. Weil er das nicht tat, wurde er in Handschellen gelegt und zur JVA nach Kassel verfrachtet.

Dort mußte er sich nackt ausziehen, und wurde 20 Stunden in einer unterirdischen Gummizelle Videoüberwacht. Danach wurde er in eine Zelle verlegt, mit einem weiteren Inhaftierten zusammen.

Beweis: Az.: 2 O 199/05 LG Giessen, Richterin Kleinmaier, Richter Nierwetberg

Vor Jahren gab es schon Streit, weil dieser Mann Richter und Staatsanwälte öffentlich kritisierte, in Form von Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus. Damals gab Oberstaatsanwalt Kramer zum Besten: “Hier bestimmen wir, was Meinungsfreiheit ist! Wenn Sie keine Ruhe geben, dann befürchte ich eines Tages ein böses Ende für Sie!”

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Wenn wir nicht endlich anfangen, sämtliche Sauereien öffentlich zu benennen, mit Roß und Reiter; wenn wir nicht anfangen dafür zu Sorgen, daß die Justiz kontrolliert werden muß, und zwar von unabhängiger Stelle, dann ist es ganz aus mit der Meinungsvielfallt.

Wir haben Mafiastrukturen wie in der Weimarer Republik, und wir kennen die Folgen, die daraus resultieren. Die Menschen lassen sich das alles nicht mehr lange bieten.Erst nimmt man ihnen die Arbeitsplätze weg, dann die Wohnungen, dann auch noch die Meinungsfreiheit.

So schlimm ist es in manchen Ostblockländern nicht, wie hier bei uns.

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Verantwortlich im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit (selbst auf die Gefahr hin, zerstört zu werden)

Menschenrechtler: Roland Schmidt, Postfach 19, 63697-Hirzenhain

Tel.: 06045-2810;

emailadresse www.hirzenhain63697@yahoo.de

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JUSTIZ MITTELHESSEN

“RECHT UND GESETZ INTERESSIEREN UNS EINEN DRECK”

Rechtzeitig zum Nikolaustag, am 06.12.2006, klickten die Handschellen für einen fast 50-jährigen Familienvater, der sich nicht stillschweigend alles gefallen läßt, und mit Leserbriefen und Flugblättern die Öffentlichkeit beglückt, wenn es um Justizwillkür,

oder dem Profit skrupelloser Immobilienhaie geht.

Haftbefehl über 20 Tage, oder 5000 Euro, wegen angeblicher übler Nachrede, Beleidigung und Verleumdung, gegen den Niddaer SPD-Anwalt Rudolf Hartmann gerichtet, lautet die scheinheilige subjektive Begründung des Richter Nierwetberg vom LG Giessen, der offensichtlich gut mit diesem Anwalt kann, warum auch immer.

Fakt ist, (Aktenkundig) der Familienvater hat unzählige Sauereien aufgedeckt und vor die Öffentlichkeit gebracht. Dabei geht es um die Gederner Immobiliengröße Herbert Weber, ebenfalls Kommunalpolitiker, der (zusammen mit seiner Nochehefrau und einem Verwandten) eine Immobiliengesellschaft gegründet hat,dann billig Sozialwohnungen aufgekauft (wohl Bankkreditgeschäfte), und die alt eingesessenen Mieter mit dubiosen Nebenkostenabrechnungen über den Tisch ziehen wollte. Wer Kritik übte, der wurde regelrecht rausgemobbt, mit üblen Methoden. (Alkoholiker und Drogensüchtige gegen friedfertige Mieter aufgehetzt)

Besagter Hartmann bezeichnete den Familienvater schriftlich als “Faulenzer, welcher sich auf Kosten der Allgemeinheit durchfressen würde, und noch nie etwas in seinem Leben gearbeitet habe.” (Der Mann aber schufftete fast 20 Jahre in einer Fabrik, hart und ehrlich) Drauf dann die Antwort:”Hartmann schreibe geistig verwirrte Schreiben, und solle sich doch einmal auf seinen Geisteszustand hin untersuchen lassen.”

Laut Gesetz also eine streitbare Auseinandersetzung, mit wechselseitigen Beleidigungen, losgetreten vom einschlägig bekannten SPD-Anwalt.

Statt vorschriftsmäßig und rechtsstaatlich dem Familienvater einen Verteidiger beizurodnen (der Mann ist derzeit arbeitslos), verbunden mit einer fairen Anhörung, bei einem unabhängigen Amtsgericht; wurde Hartmann von seinen Giessener Juristenfreunden kräftig unterstützt. Ob hinter den Kulissen korrupte Abhängigkeiten bestehen?

Dort wurde ein Wunschbeschluß verfaßt, ein rechtswidriges Ordnungsgeld verhängt (es liegt kein Bußgeldverbot vor), in Höhe von 5000Euro oder 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, gerichtet an den Familienvater, mit der Androhung weiterer 25000Euro oder 100 Tagen Knast, wenn dieser brave und ehrliche Mann keine Ruhe gibt. Über die Beleidigungen des Hartmann verlor dieser Richter selbstverständlich kein Wort, was seineGründe haben dürfte. Selbstverständlich hat sich der “Querulant” das nicht gefallen lassen, und diese “Ordnungswidrigkeit” nicht akzeptiert. Er stellte Anträge auf Pflichtverteidigung, und legte Widerspruch gegen diese Willkür ein.

Was passierte? Prozeßkostenbeihilfe abgelehnt, der Mann könne sich selber verteidigen; die Widersprüche abgelehnt, weil diese von einem Anwalt geschrieben werden müßten.

Schließlich schaffte es der Mann über die Staatsanwaltschaft Gießen, das die unzähligen Anzeigen und Eingaben des Hartmann zusammengeführt wurden. So kam es am 07.11.2005 zu einer Verhandlung, mit dem Ergebnis, Richter Holl (AG Büdingen) stellte den ganzen Müll ein, mit den Worten: “Wenn ich den kleinen Mann verurteile, dann muß ich den Hartmann erst recht verurteilen, weil der angefangen hat.”

Wer nun glaubt, die Rechtstaatlichkeit habe gesiegt, der irrt sich gewaltig.

Am 6.6.2006 schickte Nierwetberg eine Ladung zum Strafantritt raus. (ein Jahr war fast vergangen seit dem Streit)

Der Familienvater mahnte umgehend Richter Holl zum X-ten Male an, er solle endlich das Gerichtsprotokoll herausrücken. Dies kam dann mit Datum vom 4.7.2006 (nach 8 Monaten also)

Jetzt klickten wie gesagt die Handschellen, Freiheitsentzug bis zum 25.12.2006. Die Kripobeamten ließen jedoch mit sich reden und riefen das LG Giessen an, was das ganze überhaupt soll. Wenn es ein ordentliches Gerichtsverfahren gegeben habe, dann müsse das

doch berücksichtigt werden.

Die Antwort aus Giessen jedoch lautete” Beschluß ist Beschluß. Das Urteil aus Büdingen interessiert uns nicht. Der Mann kommt in den Knast!”

Darauf ein Beamter mit unzähligen unbezahlten Ünerstunden” Ackermann oder Sommer müssen Sie heißen, oder Schwarzeldkassen in der Schweiz führen, mit richtigem Parteibuch, dann dürfen Sie sich alles in diesem Staat erlauben. Es tut uns leid, aber wir müssen diesen Job hier machen

und Sie in die JVA bringen.” Beweis: Az.: 2 O 283/05 LG Gießen (60Cs - 204 Js 15091/05 AG Büdingen)

Wie bei wirtschaftskriminellen Banden üblich, wird natürlich nicht wegen möglicher Steuerhinterziehung, Betrug und Veruntreuung gegen die Immobilienhaie ermittelt. Der Gammelfleischskandal kam schließlich auch nur an die Öffentlichkeit, weil man meinte, diesen Dreck nach Österreich und in die Schweiz verkaufen zu müssen. Jetzt suche man die Politiker, Juristen und Medienvertreter, die nicht in einer wirtschaftskriminellen Sauerei verstrickt sind, und sich mutig für Recht und Gesetz (Enthüllungsjournalismus) einsetzen. Da kann man lange in Deutschland suchen. Wer da von einer korrupten Bananenrepublik zu berichten weiß, der trifft den Nagel auf dem Kopf.

(rs) 26.12.2006


Stimmen zur Willkürjustiz Giessen:

Häftling Alex, Immobilienmakler, zu 3 Jahren verurteilt, wegen Veruntreuung und Steuerhinterziehung:

“Glaubst Du, irgend ein Vermieter bez. Immobilienunternehmer, würde sich an Recht und Gesetz halten? Hier wird doch überall getrickst und gelogen. Was sich aber bei euch in Mittelhessen abspielt, das ist bei uns in Frankfurt seit 20 Jahren nicht mehr möglich. Wenn wir Mieter aus Wohnungen haben wollen, dann bekommen die, per Vertrag und Vorkasse, eine Abfindung, und wenn sie dann nicht gehen, kommt das Räumkommando.

Wer so handelt wie diese Weber und Hartmanns, der wäre hier schon längst im Knast gelandet.

Du willst wissen warum, ich zu 3 Jahren verdonnert worden bin? Mein Anwalt hat zum einen beim Gericht argumentiert: > Ei Herr Richter, geben Sie dem Bub doch Bewährung. Er ist vorher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Ausserdem hat der welche beschissen, die andere beschissen haben; und dann müßten Sie alle verurteilen, wenn Sie meinen Mandanten aburteilen <

Was mir zum Nachteil wurde, ist die Tatsache, ich habe mir keine Verbindungen zur Politik aufgebaut, und keine Freunde bei der Justiz und anderer Behörden. Leute wie ich, die baden das ganz alleine aus, was hier abgeht. Deshalb hast Du vollkommen recht, wenn du von korrupten Abhängigkeiten zu berichten weisst."

Ärztin Irina, von der Krankenstation:

Sie werden hier zwar von vielen Seiten bewundert, wie Sie das alles mit Haltung ertragen, ohne bösartig auszurasten; aber glauben Sie, da draussen würde sich irgend jemand für ihren Hungerstreik interessieren? In dieser Gesellschaft versuchen doch die meisten Menschen nur an sich zu denken. Hören Sie auf sich in der Öffentlichkeit mit gewissen Leuten anzulegen. Sie sind doch nicht dumm, und wissen, wie mit solchen Leuten in Russland umgesprungen wird. Hier läuft das nicht viel anders ab. Es wäre schade um Sie, weil Sie kein Krimineller sind, und hier eigentlich nicht her gehören!

Krankenpfleger (Wärter) Max

Ich habe hier auch schon die Klappe aufgemacht, wegen dem Personalschlüssel, der von der Landesregierung vorgegeben wird, und wegen der finanziellen Mittel, die für Nahrung, und Betreuung immer weniger werden. Ich habe auch schon eine Geldstrafe bekommen, mit Ermahnung. Ich halte darum lieber meinen Mund, und rede nur dort, wo es nach oben hin keinen Schaden anrichten kann.”

Häftling Peter, ein Jahr Reststrafe, wegen Drogengeschichten (Betäubungsmitteldelikte)

Auch wenn Du nichts ißt, und uns dein Essen abgibst, aber schau dir mal diesen Fraß hier an. Wenn Fernsehteams in den Knast kommen, dann wird aufgetischt wie blöde, oder auch an Weihnachten, aber ansonsten. Morgens 5 Scheiben Brot, und nur sehr wenig Marmelade, etwas Butter, und eine dünne Scheibe Wurst. Mittags meist Eintopf, oder irgend etwas zusammengewürfeltes. Und abends gibt es die Reste, die am Morgen liegengeblieben sind. Was mit Radio und TV los ist, das siehst Du ja selber. Zwei Radioprogramme sind durch die Anstaltsanlage zu empfangen, und TV nur für die Leute, die es sich finanziell leisten können.”




An die Polizeistation in Büdingen: Betr.: VNr.: ST/0180064/2007


Sehr geehrter Herr Groth!

Dem Klagebegehren des einschlägig bekannten Hartmann (ehrliche und fleißige Menschen als “Faulenzer” bezeichnen, und dann feige zur Justiz nach Giessen rennen, das die Richter dort dem Schmidt, ohne Prozeß, in den Knast stecken mögen) wird gelassen entgegen gesehen.

Zunächst einmal wird darauf hingewiesen, daß es mehrere erstellte Homepages im Internet gibt, welche dem Unterzeichner in Eigenverantwortung überlassen wurden.

Darüber hinaus stehen unzählige Kommentare und Homepageauszüge in diversen Gästebüchern drinnen, deren Homepagebetreiber sich ebenfalls kritisch mit der Justiz auseinandersetzen.

Vermutlich haben von dem Material Trittbrettfahrer Kopien gemacht, und den Inhalt ebenfalls weiter verbreitet. Wer jedoch was eingegeben hat, das kann man nur anhand der ID-Nummer erkennen, die beim jeweiligen Server (Anbieter einer Homepage) zu erfahren ist.

Wenn diese Leute dann auch noch die Internetcafe’s wechseln, bezw. von unterschiedlichen Büros aus schreiben, (macht der Unterzeichner im übrigen auch) dann werden die Ermittlungen noch schwieriger.

Das umfangreichste Material im Bezug auf den Anzeigensteller ist jedoch auf der Homepage http://www.myblog.de/menschenrechtler/ zu finden, für deren Inhalt (mit Ausnahme von Fremdeinträgen, wie Kommentare zu Artikel, oder Gästebucheinträge) der Unterzeichner die Verantwortung trägt.

Gemäß der bundesdeutschen Richtlinien (Bundesaufsichtsbehörde für Internetangelegenheiten), und unter fachlicher Anleitung, wurde ein ordentliches Impressum erstellt, aus dem klar hervor geht, wer die Verantwortung für diese Seite trägt.

Gleichzeitig erfolgte eine Belehrung dahingehend, daß Aufrufe zur Verherrlichung von Gewalt, Rassismus, Sexismus, unsachliche Beleidigungen durch Kraftausdrücke etc. - nicht geduldet werden, und zur sofortigen Schließung der Homepage führen, mit entsprechenden juristischen Konsequenzen.

Wie Sie selber ersehen können, existiert diese Homepage nachwievor, weil es sich hier um Tatsachenberichte handelt, garniert mit persönlichen Meinungen und Kommentaren.

Nur zum Vergleich:

Peter Niehenke; Kreativer Widerstand Saasener Projektwerkstätten (wo die Giessener Justiz ordentlich ihr Fett weg kriegt), katrin-konert, ulvi-kulac.de, beschwerdezentrum.de, - und viele 1000 Homepages und Gästebücher mehr, wo selbst Richter und Staatsanwälte beim Namen genannt werden, mit deren Schandtaten, und die Bundesbehörde nicht einschreitet, weil diese Behörde an die europäischen Menschenrechtskriterien gebunden ist.

Hier auch gleich der Hinweis, daß es auf der Homepage des Unterzeichner ein Gästebuch gibt, wo persönliche Kommentare abgegeben werden können.

Der Kläger hätte jederzeit eine Gegendarstellung hinein schreiben können, bezw. angebliche Beleidigungen und üble Nachreden benennen müssen, mit der Aufforderung, diese, unter Strafandrohung, zu löschen. Doch auch hier liegt leider kein Eintrag vor.

Statt dessen wieder feige zu den Polizeibehörden, zur Anwaltskammer, zu Parteifreunden und zu Richterfreunden hin, mit dem einzigen Ziel, der Schmidt muß mundtot gemacht werden.

Selbstverständlich steht es dem Kläger und seinen Freunden aus der Justiz frei, ob sie den Unterzeichner beseitigen wollen/werden oder auch nicht.; nur eines läßt sich nicht mehr stoppen, die Lawine, die im Internet losgetreten wurde.

Ein paar Hundert, in Gedern verteilte Flugblätter, die haben sich leicht kontrollieren lassen, mit samt der dazu gehörenden Justizwillkür.

Diese Sache hier weiß aber die ganze deutschsprachige Presse im Ausland, und viele Vertreter aus Politik, Kirche und Gesellschaft. Und die wiederum haben sich den gesamten Text aus der Homepage kopiert.

Der BND (Bundesnachrichtendienst) weiß im übrigen auch bescheid.

Dieser Hinweis nur dahingehend, das die Polizei Büdingen den Zuständigkeitsbereich zu überprüfen hat, wenn ermittelt wird, wer überhaupt für die Internetangelegenheiten zuständig ist.

Selbstverständlich erscheint auch dieser Schriftsatz hier auf der Homepage. Auf die polizeiliche Vorladung zum 8.3.2007 wurde im übrigen auch schon hingewiesen, mit entsprechendem Kommentar dazu.

Wenn Sie wollen, daß der Unterzeichner zu diesem Termin erscheint, dann nur im Beisein eines Rechtsanwaltes.

Entsprechender Antrag auf Prozeßkosten- und Beratungsbeihilfe wird hiermit offiziell gestellt.

Bei weiterer Strafverfolgung ist dem Unterzeichner ein Verteidiger nach Wahl beizuordnen. (siehe Gesetzgebung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, faire Ermittlungen, faire Gerichtsverfahren)

Mit den allerfreundlichsten Grüssen, Ihr:

R.Schmidt

(vor 2000 Jahren wurde einer ans Kreuz genagelt; mal sehen, wer sich hier alles als Christusmörder zu erkennen gibt)
Zwischenbericht 15.03.2007:

Selbstverständlich wurde kein Anwalt gestellt, was bedeutet, der Termin zum 08.03.2007 wurde nich wahr genommen. Nun bleibt wieder abzuwarten, ob dieser Hartmann mit seiner Scheckbuch-Mentalität erneut auf bestechliche juristen trifft, die Recht und Gesetz aushebeln, wie es ihnen in den Kram paßt. Eines ist auf jeden Fall nicht mehr zu stoppen, der Informationsfluss hier im Internet. Jeder der will und möchte, kann sich diesen Text hier kopieren und im Internet vervielfälltigen.


GERICHTSVERHANDLUNG FASST EIN SKANDAL!

Die Gerichtsverhandlung am heutigen 04.06.2007 hat einen weiteren traurigen Höhepunkt erreicht, der glücklicherweise noch abgemildert werden konnte.

Im 3. Anlauf hat sich der einschlägig bekannte Rudolf Hartmann endlich bequemt persönlich vor Gericht zu erscheinen.

Trauriger Höhepunkt dieser Veranstaltung, die Staatsanwaltschaft Giessen und Hartmann waren sich in gewohnter Art und Weise einig.

Obwohl Hartmann als Zeuge belehrt wurde, das er nur die Wahrheit zu sagen habe, nahm er es mit selbiger alles andere als wie genau. Er, Hartmann, habe schliesslich vor Gericht schlichten lassen, was absolut der Unwahrheit entspricht. Geschlichtet wurde nur bei vorangegangenen Mietstreitigkeiten, bezüglich einer fristlosen Kündigung, mit der Hartmann vor Gericht auch hinten runtergekracht ist. Wegen der Beleidigungen hat es keine Schlichtung gegeben. Ganz im Gegenteil. Hartmann selber ist nach Giessen hin und stiess dabei auf ihn freundlich gesinnte Richter; von denen einer, ohne Verhandlung und ohne Prozess, 5000 € Geldbusse verhängte = 20 Tage Erzwingungshaft. Hartmann setzte dann noch eins drauf; bei der Schlichtung bezüglich der Wohnungskündigung habe man den Termin zum 31.03.2006 verstreichen lassen, sodaß kein Treuhandkonto eingerichten werden bräuchte. Fakt ist, das Treuhandkonto hätte bereits im Januar 2006 eingerichtet sein müssen, mit Bekanntgabe der Bankverbindungen. Bis heute sind aber keine Daten bekannt. Der Auszug erfolgte am 20.03.2006, mit anschliessender Schlüsselübergabe bei der Gemeindeverwaltung in Hirzenhain zum Monatsende.

Darauf der Staatsanwalt den Tränen nahe: (der von Schwarzarbeit, uneidlicher Falschaussage, Unterschriftenfälschungen, Beleidigungen nichts wissen will, trotz erdrückender Beweise dem Hartmann und seiner Mandantschaft gegenüber) “Da bietet man Ihnen eine Schlichtung an, und Sie lehnen ab, und beleidigen einfach weiter. Das kann ich nicht durchgehen lassen. Ich beantrage 3 Monate Haft, auszusetzen auf 3 Jahre Bewährung, plus 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der hier Beschuldigte ist uneinsichtig und sucht jede Gelegenheit um beleidigend um sich schlagen zu können!”

Als der Beschuldigte Familienvater darauf aufmerksam machte, das hier eindeutig gelogen wird, und die Akten etwas ganz anderes sagen, wurde dieser noch mit einer Ordnungsstrafe bedroht.

In seinem Abschlusswort zitierte der ehrbare und fleissige Familienvater aus dem Gästebuch der Homepage, wie übel ihm mitgespielt wurde. Auch kritisierte er, das Hartmann nicht ein einziges Mal zu seinen üblen Beleidigungen befragt wurde. Er wies darauf hin, das genau diese Sache im November 2005 eingestellt wurde, bei gleichzeitgem Vollzug einer 20 Tägigen Beugehaft; und das man wegen einer Sache nur einmal bestraft werden dürfe.

Richter Holl lenkte dann ein, und machte diesem haltlosen Treiben ein vorläufiges Ende. Hartmann hat sich gewisse Beleidigungen selber zuzuschreiben, weil er derjenige ist, der kräftig ausgeteilt hat, bis unter die Gürtellinie. Eine Entschuldigung liegt bis heute nicht vor, ganz im Gegenteil.

Andereseits vermerkte Holl jedoch, dass es sich die Justiz nicht bieten lasse, in den Verdacht der Korruption gebracht zu werden. (Nur betroffene Hunde bellen) Von daher sei ein Bussgeld in Höhe von 400 Euro angebracht.

Der Familienvater hat nun bis zum 11.06.2007 Zeit dieses Urteil zu akzeptieren, oder in Berufung zu gehen. Verhandelt werden würde dann vor dem LG in Giessen, also vor der Justiz, die dem Hartmann bisher recht postitiv gegenübergetreten ist.

(Kommentar: So schlimm wie alles ist. Das es bei der Justiz drunter und drüber geht, das wissen wir alle. Wichtig ist, die Sache stand und steht im Internet. Jeder weiss jetzt, was bei der Justiz in Mittelhessen los ist. Die sitzen am längerem Hebel, und Verbündete hast Du keine. Wenn halt BKA und LKA nicht ermitteln, und die Öffentlichkeit kein Interesse zeigt, das sich diverse Juristen an Recht und Gesetz halten müssen, dann sollte man diese vergleichsweise kleine Pille schlucken. Der Erfolg ist doch darin zu sehen, das Hartmann einmal mehr vor einem ordentlichen Verfahren verloren hat. Erst die fristlose Kündigung der Wohnung weg, dann wurde das Verfahren vom November 2005 eingestellt, und jetzt hat er mit seiner Klage wieder keine Schnitte gemacht. Es ist halt traurig, das sich Richter finden, die einseitig beschliessen, an der tatsächlichen Beweislage vorbei, ohne Prozess und ohne Verteidiger. Ob diese nun wirklich korrupt sind, oder geistig überfordert, oder gar von Kollegen und Politiker erpresst werden, das lässt sich nicht beweisen. Fakt ist, die Akten sprechen eine eindeutige Sprache, und die Öffentlichkeit ist hinreichend und ausreichend informiert. Ich würde raten, bezahle diese 400 € in kleinen Monatsraten. Beweise unserer allmächtigen Justiz, das du nicht um jeden Preis streiten musst.)
Siehe u.a. im Internet Korruptionsvorwürfe gegen sächsichsche Justiz, und ex Richter Schill (Hamburg) auf der Flucht

ZWISCHENBERICHT (Abschlussbericht?)

Oberstes Ziel war es gewesen, die Öffentlichkeit sollte erfahren, was in unserer Gesellschaft alles schief läuft, und wie die Mechanismen hinter den Kulissen funktionieren.

Alleine die unterschiedlichen Reaktionen haben gezeigt, der Weg über das Internet hat seine Wirkung nicht verfehlt. Das Schlimmste, was hätte passieren können, wäre gewesen, es hätte überhaupt keine Reaktionen gegeben. Erst dann wären Selbstzweifel über Sinn und Zweck gekommen. Von daher, dieser Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus hat eingeschlagen wie ein Blitz.

Wie es jetzt weitergeht?

Eigentlich sollte mit der Einstellung des ganzen Müll rund um den SPD-Dienstleistungsunternehmer Hartmann vom November 2005 alles beendet sein. Richter Holl wollte seinerzeit selber seine Ruhe haben. Statt dessen gab es ja diese Aktion mit den 5000 Euro, welche mit 20 Tagen Zwangshaft endeten. ( Davor 5 Tage wegen einer harmlosen Fragestellung, auch ohne Prozess)

Richter Holl hat jetzt auch mündlich verkündet (ohne sich zur Beratung zurückzuziehen) dass er diese 400 Euro nur deshalb verhängt, weil der Verdacht, die Giessener Justizkollegen könnten korrupt sein, nicht stehen lassen kann.

Na klar kann man sich jetzt seinen Reim drauf machen, das Teile der Justiz unter einer Decke stecken, und hier eine Inszenierung in eigener Sache stattgefunden haben könnte. Man kann sich seinen Reim darauf machen, warum der ganze Komplex nicht an eine andere Justizbehörde abgegeben wurde, warum der Befangenheitsantrag nicht von einem anderen Gericht bearbeitet wurde, und warum kein Anwalt beigeordnet wurde.

Man kann spekulieren, warum sich der Staatsanwalt nicht an die Strafprozessordnung hält, warum Beweise vernichtet werden, warum nicht gegen die Justiz in Giessen ermittelt wird.

Hätten wir einen Rechtsstaat, wo die Gewaltenteilung funktionieren, und wo in alle Richtungen ermittelt würde; hätten wir die Meinungsfreiheit, den geschützten Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus, es würden natürlich auch diese 400 Euro nicht auf sich sitzen gelassen werden, weil nie behauptet wurde, Korruption hätte stattgefunden. Wer sich hier angesprochen fühlt, muss sich fragen lassen, ob sich sein Gewissen in irgend einer Art gemeldet hat. Mit Scheckbüchern durch die Lande zu reisen, bedeutet noch lange nicht, das diese auch zur Anwendung kommen.

Wenn die Giessener Justiz (hier AG Büdingen) meint hier urteilen zu müssen, dann darf sich jeder sein Teil denken.

Als Erfolg wird auf jeden Fall erst einmal gewertet, das Hartmann mit seiner Beleidigungsklage runtergefallen ist. Alles andere wäre ein Skandal gewesen. Da selbst der Staatsanwalt immer noch behauptete, Hartmann wäre neu beleidigt worden, ohne jedoch Beweise dafür vorlegen zu können (Zitat: “Sie haben den Hartmann erneut als geistig verwirrt bezeichnet”), und Richter Holl sich dem widersetzte, darf eines als sicher angesehen werden: egal wer hier mit wem unter einer Decke steckt, Richter Holl steht zumindest in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu diesem Hartmann.

Zu den anderen Fragen, warum, wieso weshalb(?)

Die komplette deutschsprachige Presse wurde eingeschaltet und informiert, Kirchen und Gewerkschaften, amnesty international, TV-Anstalten, Bundestag, Landtag, Menschenrechtsbewegungen, Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt, Polizeistationen und und und.

Der Fall des Ronald Barnabas Schill war ein einziger Glücksfall. Der in Hamburg gefeuerte Richter “Gnadenlos” stiess seinerzeit auf die GAL (Grüne Alternative Liste) die im Senat saß. Von dort aus wurde dieser Richter wegen Rechtsbeugung entlassen. Obwohl er nachher in Rotlichtkreisen gesichtet wurde, und derzeit in Südamerika leben soll (auf der Flucht) wird er nachwievor von der deutschen Justiz geschützt und wie ein rohes Ei behandelt.

Und wenn man sich die politischen Verhältnisse in Hessen ansieht, ein Koch (Rechtsanwalt) oder ein Bouffier (Rechtsanwalt); dazu die Schwarzgeldkonten in der Schweiz, wo nur zugegeben wurde, was die Öffentlichkeit eh schon wusste, dann kann man sich ausrechnen, warum in sachen Wirtschaftskriminalität nicht ermittelt wird. Irgendwo könnte ja was ans Tageslicht kommen, wo dann auch die Koch und Bouffier’s nicht mehr zu halten wären.

Dann der Fall der Olga Kitowa, eine in Russland verfolgte Enthüllungsjournalistin, die von der deutschen Politik und Presse für ihren Mut ausgezeichnet wurde. Ich bewundere diese Frau, die gesundheitlich ebenfalls am Ende ist. Sie findet in Russland die gleichen juristischen Verhältnisse vor, wie sie auch hier in Deutschland angewendet werden. Diese Frau steht auch weitestgehend alleine da. Das Heuchlerische an dieser Sache aber ist, sowohl der WDR, wie auch unsere Politiker, wollen sich zu den Verfehlungen im Inland nicht äussern. Gegen Justizwillkür im Inland wird nicht vorgegangen. Warum “hilft” man dann dieser Frau aus Russland? Richtig, es geht wieder um den kalten Krieg. Wenn Deutschland die gleichen Sauereien betreibt wie Russland, dann ist das in Ordnung, aber wenn Russland das macht, dann verstösst das gegen die Menschenrechte.

So etwas nennt man Propaganda = Stimmungsmache.

Kommen wir zu unseren Menschenrechtsbewegungen. Diese sind von Sponsorengeldern abhängig, und funktionieren entsprechend. Dazu kommt noch, die Tierschützer kümmern sich nur um ihren Verein, die Umweltschützer um ihren Bereich, und andere Gruppen sind auch nur mit sich selber und Einzelaktionen beschäftigt. Es ist derzeit nichts greifbares da, wo man organisiert gegen Justizwillkür vorgehen will.

Dann noch die Presse. Auch hier wurde des öfteren über Verfehlungen der Justiz berichtet, über mögliche Schiebereien und parteibuchpolitische Abhängigkeiten. Ein Staatsanwalt tobte herum und drohte mit saftigen Strafen, und schon hielt die Presse dicht.

Kirche und Gewerkschaften? Wenige Leute in der Kirche helfen hinter den Kulissen so gut das geht, und haben auch so einiges erträglicher gemacht. Aber der Gesamtapparat versagt auch hier und sieht feige weg. Beschämend auch, die Kirche, die für Hirzenhain zuständig wäre, die sieht feige weg, und Leute eines anderen Zuständigkeitsbereiches, die helfen weiter.

Die Gewerkschaften hingegen kann man komplett in der Pfeife rauchen, weil die längst Teil der Politik geworden sind. Da haben sich vereinzelt Gewerkschafter gemeldet, das auch sie einen Maulkorb verpasst bekommen haben, gleichzeitig wurde aber auch betont, dass es in Gewerkschaftskreisen keine Unterstützung gibt, wenn Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus betrieben wird.

Und der Rest der Bevölkerung? Es gab unzählige E-Mails. Die Einen schrieben, mach weiter, knicke nicht ein; andere wieder, mutig was du machst, aber du hast doch keine Chance gegen die da oben. Wieder andere wollten nur auf dem Laufenden gehalten werden. Und dann gab es einige wenige Frustrierte, die sich unzählige falsche Namen zugelegt, und mit Beleidigungen und Bedrohungen um sich geschlagen haben. Das waren dann die, welche die Wahrheit nicht vertragen konnten, weil sie direkt Betroffene sind.

Auch hier kann sich jeder seinen Reim darauf machen, wer wohl ein Interesse an weiteren Beleidigungen haben könnte. Doch wohl nicht der Staatsanwalt, Hartmann und der ehemalige Bildzeitungsmitarbeiter Zips?

Letztlich muss abgewogen werden, wie es weitergehen soll, kann und wird.(?)

Zumindest wird erst einmal auf das schriftliche Urteil gewartet. Mit Zustellung des Urteiles beginnt die Frist zur Einlegung einer Berufung, und nicht vorher!

Sollte im schriftlichen Urteil das gleiche drinnen stehen, wie das, was der Richter mündlich von sich gegeben hat, so wäre es möglich, um des Friedens willen, das hier in Raten abgezahlt würde.

Geht der Aktionismus aber von Seiten des Hartmann und der Staatsanwaltschaft weiter, hinterhältig und feige, an Recht und Gesetz vorbei, so wird sich natürlich auch dagegen mit friedlichen Mitteln gewehrt, im Rahmen der Möglichkeiten, die einem dafür zur Verfügung stehen.

Eines ist jedenfalls so sicher wie das Amen und Halleluja in der Kirche, die Öffentlichkeit wird weiterhin informiert werden, von wo und von wem auch immer.

Recht und Gesetz bleiben immer mehr auf der Strecke. Was zählt, ist ausschliesslich die Macht. Und diese Macht haben nun einmal Richter und Staatsanwälte. Die einen lassen sich von ihrem Gewissen leiten und beeinflussen, andere sind eiskalt, verlogen und skrupellos.

Ach ja, auch ein Staranwalt Bossi hatte sich aus München telefonisch gemeldet. Das ist der, welcher sich immer so in Szene setzt, wenn die Kameras laufen, und der über Justizwillkür vieles zu berichten weiss. Bossi war von dieser Materie hier angetan, weil ihm das ganze bekannt vorgekommen ist. Als er jedoch vernehmen musste, hier kämpft ein Arbeitsloser, wo es nichts zu verdienen gibt, da war auch ein über 80 jähriger Bossi verschwunden.

GELD REGIERT DIE WELT!

Verantwortlich im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit, und des Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus: Roland Schmidt, Postfach 19, 63697

Nach über 3 Monaten kam nun die Postzustellung durch die Staatsanwaltschaft Giessen am 7.9.2007. Obwohl nach §267 des Strafgesetzbuches die Gründe, die zur Verurteilung geführt haben, genau aufgeführt werden müssen, stand dort nur konkret, das man jetzt, statt der ausgesprochenen 80 Tagessätze a’ 5 Euro, 90 Tagessätze a’ 5 Euro fordere, wegen übler Nachrede und Beleidigung. Gleichzeitig machte Hartmann-SPD eine Rechnung über knapp 1000 Euro auf, die ca. 15 Minuten Zeugenanwesenheit. Der politisch Verurteilte Familienvater hat Beschwerde an diverse Behörden eingereicht. Wer unsere Justiz kennt, der kann sich ausrechnen, auch dieses Mal werden Recht und Gesetz auf der Strecke bleiben, weil kriminelle Narrenfreiheit unter Juristen kaum kontrolliert, geschweige denn, bestraft wird.


Gesetze

10. September 2009

Wichtige Gesetze im Strafrecht, die immer wieder gerne verbogen werden

§ 163a StPO Der Beschuldigte ist vor Abschluß der Ermittlungen zu hören. Dabei kann er Beweisanträge stellen, die zu seiner Entlastung dienlich sind, und in der anhängenden Sache vorgetragen werden können. Er kann sich auch schriftlich äußern.

§ 168b StPO Das Gesamtergebnis ist von der Staatsanwaltschaft aktenkundig zu machen.

§ 160 StPO Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu berücksichtigen und zu bewerten, und sich dabei an die tatsächliche objektive Beweislage zu halten.

§ 136a StPO Die Täuschung bei der Vernehmung ist verboten, daß der Angeschuldigte aufgrund nicht vorhandener Beweise oder Zeugenaussagen überführt sei.

§ 243 StPO Der Richter befragt den Angeklagten nach seinen Personalien. Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift, die, gemäß § 200 StPO die Tat, den Ort und die Zeit genau bezeichnen muß. Auch muß nach § 201 StPO vermerkt und benannt sein, ob der Angeschuldigte Beweise erheben will, über deren Anträge das Gericht beraten und beschließen muß.

§ 243-4StPO Der Angeschuldigte ist über seine Rechte zu belehren, nach den Maßgaben des § 136 StPO, wo ihm freisteht, daß er in schriftlicher und mündlicher Form alles vortragen kann, was ihn zu seiner Verteidigung dienlich erscheint.

§ 240 StPO Der Angeschuldigte kann selber Fragen an die Zeugen stellen. Die Zeugen haben aber kein Recht Fragen zu stellen.

§ 140-142StPO Der Angeklagte kann einen Pflichtverteidiger ( auch nach Wahl möglich ) verlangen, wenn er sich selber nicht verteidigen kann. Der Antrag kann mit § 147 StPO jederzeit begründet werden, weil dieser besagt, daß nur ein Anwalt Akteneinsicht erhält. Der Anwalt ist verpflichtet seinem Mandanten umfangreich zu informieren.

§ 222b StPO Der Beschuldigte kann Befangenheitsanträge gegen Richter und Schöffen stellen,

§ 231b StPO Der Beschuldigte ist auf jeden Fall anzuhören, auch wenn er aus dem Saal wegen ungebührlichem Verhalten verwiesen werden soll.

§ 383 StPO Die Einstellung des Verfahren ist jederzeit möglich, wenn sich die Anschuldigungen nicht zweifelsfrei erweisen lassen.

§ 258 StPO Der Angeklagte hat das letzte Wort

§ 383 StPO Das gesprochene Urteil muß genau begründet sein.

§ 336 StGB Wer wider besseren Wissens ein subjektives Urteil fällt, oder einen Angeschuldigten in seinen Rechten beschneidet, der begeht Rechtsbeugung.

§ 331 StPO Legt ein Angeklagter Berufung ein, so darf diese Berufungsschrift weder zu einer schärferen Verurteilung, noch für ein neues Verfahren benutzt werden. Der Angeklagte muß sich im Rahmen seiner Möglichkeiten verteidigen dürfen, ohne dafür weitere Strafen zu  fürchten, die erpresserischen Charakter aufweisen würden.

§ 155 StPO Die Untersuchung und Anklage darf sich nur auf die benannten Gründe erstrecken.

§ 24 StGB Wer freiwillig von einer geplanten Tat zurücktritt, der geht straffrei aus.

§ 388 StPO Wenn ein Angeklagter vorsätzlich, unter falschen Voraussetzungen, angeklagt ist, so kann dieser Widerklage stellen.

§ 186 StPO Üble Nachrede, wer einem anderen eine strafbare Handlung unterstellt, vorsätzlich, wider besseren Wissens.

§ 187 StPO Verleumdung, Rufschädigung, die vorsätzlich darauf abzielt, die Person zu diffamieren, an Fakten vorbei

TEXT: Im Zweifel für den Angeklagten, in dubio pro reo z.B. bei Aussage gegen Aussage

Art. 103 GG Jeder hat vor Gericht das Recht auf Gehör

Art. 3 GG Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln.

Art. 5 GG Alle Menschen haben das Recht auf freie Meinung.

§ 380 StPO Bei verbalen Streitigkeiten kann ein Sühneversuch angestrebt werden.

§ 267 StGB Urkundenfälschung, wenn die Staatsanwaltschaft beweise verfälscht zitiert.

§ 274I StGB Urkundenunterdrückung, wenn die Staatsanwaltschaft entlastendes Material vorenthält.

§ 219 StPO Beweisanträge, die der Angeklagte stellen kann.

§ 266 StPO Zur Anklage ist eine Nachtragsklage nur möglich, wenn der Angeklagte zustimmt.

§ 312 StPO Die Berufungsschrift an die Geschäftsstelle des Landgericht einreichen.

§ 333 StPO Die Revision muß von einem Anwalt eingereicht werden, kann aber auch selber eingereicht werden, wenn einem ein Verteidiger verwehrt wird.

§ 337 StPO Revisionsgründe, wenn Gesetze des Landes verletzt worden sind.

§ 226 StGB Schikaneverbot, bei der Vernehmung / Verhandlung verboten.

§ 123 StGB Hausfriedensbruch, bei Lärmbelästigung ganztägig, wenn Richtwerte überschritten.

§ 164 StGB Falsche Verdächtigungen, Rufmord

Art. 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar, zu schützen vor Folter und personenbezogenen Beleidigungen, in Form von Kraftausdrücken.

Art. 97 GG Richter sind unabhängig, aber dem Gesetz gegenüber verpflichtet.

§ 111 StPO Beschlagnahmte Druckerzeugnisse sind nach maximal 6 Monaten zurückzuführen.

§ 24 StPO Befangenheit, Ablehnung eines Richters.

§ 26 StPO Ablehungsgesuch an Landgericht schriftlich stellen.

§ 98 StPO Hausdurchsuchung / Beschlagnahme muß richterlich angeordnet sein.

§ 812 BGB Schadensersatzansprüche stellen.

§ 130 BGB Willenserklärung, eine Nötigung / Erpressung liegt erst vor, wenn der Wille einer Person beweiskräftig gebrochen worden ist.

§ 253 StGB Erpressung

§ 240 StGB Nötigung

§ 241 StGB Bedrohung

TEXT: Der BEWEIS muß mit lückenlosen und schlüssigen Argumenten geführt werden. Schon ein leiser realer Zweifel an der Schuld schließt die Verurteilung aus. Wenn ein Richter, wider besseren Wissens, einem Kläger mehr glaubt, als ei-nem Angeklagten, nur weil letzterer  vorbestraft ist, so ist das subjektive Urteils-findung und kommt einer Rechtsbeugung gleich.

TEXT: MEINUNGSFREIHEIT ist international unantastbar, solange Personen des öffentlichen Lebens kritisiert werden, aufgrund ihrer Berufspraktiken und Auffassungen. Hämischer Spott und Kommentare gehören genau so dazu, so lange keine Kraftausdrücke gegen die Würde des zu kritisierenden zielen.

§1(2) Presseges. Jedermann steht es frei, durch die Presse jede Ansicht zu äußern, zu verbreiten, oder zu verteidigen.

§2(3) Presseges. Die Pressetätigkeit darf von keinerlei Zulassung abhängig gemacht werden.

§4(1) Presseges. Druckwerke, im Sinne dieses Gesetzes, sind alle Druckerzeugnisse, sowie alle anderen, zur Verbreitung bestimmten Vervielfälltigungen von Schriften und Darstellungen.

§ 40 StGB Bei Geldbußen (Tagessätzen) ist das Einkommen zu berücksichtigen.

§ 42 StGB Zahlungserleichterung möglich, Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeiten.

Art.6 M.-rechte Jeder gilt als unschuldig, und muß seine Unschuld nicht nachweisen.

Die Menschenrechte

10. September 2009
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Unschuldsvermutung!

Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.”

In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.”

Inhalt der Unschuldsvermutung

Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.

Zur Durchsetzung der Unschuldsvermutung sind strafrechtliche Verbote (Verfolgung Unschuldiger, falsche Verdächtigung, Verleumdung, üble Nachrede) und je nach Sachlage verschiedene zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche (Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Unterlassung) vorgesehen.

Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung.

Kommentar:

Im sogenannten Rechtsstaat Deutschland, dort, wo sich die Justiz selber kontrolliert, und viele Juristen in den Parlamenten sitzen (oft Kinder und Enkelkinder ehemaliger Nazijuristen, oder Stasijuristen) dort fackelt man nicht lange mit Verurteilungen nach willkürlicher Gutsherrenart.

Ein be- und angeschuldigter Normalbürger muss seine Unschuld nachweisen. Im Klartext, machtbesoffene Juristen/Mitbürger dürfen nach Lust und Laune unbescholtene Menschen verdächtigen, die dann wiederum ihre Unschuld nachweisen müssen. Methoden wie im tiefsten Mittelalter.

Reichen die Beweise für eine Verurteilung nicht aus, dann werden Menschen auf Polizeirevieren derart in die Enge getrieben (gefoltert), das sie früher oder später Geständnisse abliefern. Nicht einmal Rechtsanwälte (Verteidiger) sind bei diesen Nazi- und Stasiverhören dabei. (Siehe Ulvi Kulac; ein geistig Behinderter wurde zu einem Geständnis genötigt, ein verschwundenes Mädchen getötet zu haben = Mord ohne Leiche)

Gelingt diese Einschüchterung nicht, will man aber (Götter in schwarz) mit aller Macht eine Verurteilung, dann heisst es vor Gericht: “Der Anklage wird subjektiv mehr Glauben geschenkt, als wie der Verteidigung!”

Ob vorsätzliche Rechtsbeugung, Bestechung, Faulheit oder Dummheit - die Justiz in Deutschland besteht aus einem kriminellen Eigenleben!

Die internationalen Menschenrechte, das Grundgesetz - alles wird mit Füssen getreten, die Bevölkerung wird verarscht!

Selbst der europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein globaler Sauhaufen, wo man von 100.000 Beschwerden, welche sich z.b. gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit richten, lediglich eine Beschwerde annimmt, und diese dann pressewirksam vermarktet.

Auch das Bundesverfassungsgericht ist ein feiger Papiertiger, der nur allzugerne die Justizfreunde beschützt, statt Recht und Gesetz Geltung zu verschaffen.

Statt Gewaltenteilung, statt unabhängige Überparteilichkeit, - herrscht gemeinsamer Klüngel, wo eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

Deutschland, die Obrigkeit (Politik, Justiz, Beamtentum, Presse, Funktionärswesen, Industrie, Banken, Kirchen- und Gewerkschaftsbosse) ein rechtsfreier Saustall ohne Beispiel!

Neben diesem Artikel 11 der Menschenrechtskonventionen hier noch ein paar Auszüge:

§4 = Verbot der Sklaverei

Gewerbetreibende, die sich finanziell keine Lohnabhängigen leisten können, beuten diese für wenig Geld aus, bezw. zahlen überhaupt keine Löhne.

§5 = Verbot von Folter

Was in der DDR üblich war, wird auch in Gesamtdeutschland praktiziert. Politisch Gefangene werden gefoltert, wenn sie friedlich in den Hungerstreik treten. Die Folter reicht von sich nackt ausziehen, und in einem hell erleuchteten Erdbunker eingesperrt zu werden, auf unbestimmte Zeit, über körperliche Anschläge, welche als Unfälle vertuscht werden, bis hin zur Verabreichung starker Medikamente und das Einweisen in Psychatrien. Alles möglich, weil es keine unabhängigen Kontrollen gibt.

§7 = Gleichheit vor dem Gesetz

Die Grossen lässt man vor Gericht laufen, weil die sich viele und teure Anwälte leisten können, die Kleinen hängt man!

§8 = Recht auf eine umfassende Rechtsfolgenbelehrung / Verteidiger

Stinkfaule Richter/Polizisten weisen lediglich darauf hin, das man entweder schweigen kann oder die Wahrheit sagen müsse. Das man aber auch Beweisanträge stellen kann, und alles vortragen, was zur Entlastung beiträgt, dass wird in aller Regelmässigkeit vor Gericht unter die Tische gekehrt. Möglichst viele Fliessbandurteile, und Deckel drauf, ohne Rücksicht auf unschuldige Opfer. Bekommen Kinderschänder noch bis zu 3 Anwälte gestellt; so muss ein jeder, der unterhalb von 12 Monaten Freiheitsentzug liegt, sich selber verteidigen, wenn der Richter einen Prozesskostenantrag ablehnt!

§9 = Niemand darf willkürlich festgenommen werden

Durchgeknallte Richter (Staatsanwälte) veranlassen Festnahmen, ohne sorgsam zu prüfen, ob diese überhaupt gerechtfertigt sind. Nicht wenige Menschen werden wieder frei gelassen, weil man sich geirrt hat, oder schlampig ermittelt wurde.

§10 = Recht auf ein unabhängiges und überparteiliches Verfahren

Ein Grossteil der Juristen verfügt über ein Parteibuch, ist in Parlamenten vertreten, oder in diversen Vorständen, und gleichzeitig bei der Justiz beschäftigt. Wer diese Justiz öffentlich kritisiert, der muss damit rechnen, das Rechtsbeuger gleichzeitig als Ankläger und Richter in Erscheinung treten.

§19 = Recht auf freie Meinung

Dem gegenüber steht lediglich als höheres Gut die Würde des Menschen.

Was macht unsere verlogene scheinheilige Justiz? Sie begeht oft den Straftatbestand der Beleidigung (Kraftausdrücke gegen Beschuldigte), sie betreibt Verleumdung und üble Nachrede, indem bei Verhören/Verhandlungen propagiert wird, der Angeschuldigte habe eine Straftat begangen, trotz fehlender Beweise. Obendrein wird dann noch die Presse informiert, weil man sich als durchgeknallter Gott in schwarz gerne feiern lässt.

Auf der anderen Seite werden Menschen wegen angeblicher übler Nachrede, Verleumdung und üblen Nachrede verurteilt, welche derartige Sauereien vor die Öffentlichkeit bringen. WILLKÜRJUSTIZ!!!

Kapitaldiktatur und Juristenmafia Hand in Hand.

Die Grossen lässt man laufen; Die Kleinen hängt man!

Die Reichen immer reichen; Die Armen immer ärmer!

Unzivilisierter und Unchristlicher geht es wirklich nicht mehr!

18.07.2009

Menschenrechtler Roland Schmidt (Verantwortlich im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit)

email addi hierlachtdiekoralle@web.de

Forum http://menschenrecht.foren-city.de/

Hallo Welt!

8. August 2006

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